Update: Sachkundenachweis für Makler wird durch Weiterbildungspflicht ersetzt

Vor rund zwei Jahren sah ein Gesetzesentwurf vor, dass ein Sachkundenachweis für Makler eingeführt werden sollte (Siehe: Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter als Gesetz). Ein großer Teil der Immobilienmakler und der Verbände sah durchaus die Vorteile, die sich durch die Einführung eines Sachkundenachweises ergeben hätten. Jedoch wird dieser nun doch nicht eingeführt. Die neuen Berufszulassungsregelungen des Bundestages sehen dies nicht mehr vor. Stattdessen hat sich die Regierungskoalition auf eine Weiterbildungspflicht für Makler und Verwalter geeinigt sowie auf eine Zulassungspflicht für Immobilienverwalter. Bisher unterlagen nur Immobilienmakler dieser Pflicht.

Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter

Der viel diskutierte Sachkundenachweis sollte insbesondere zum Verbraucherschutz eingeführt werden. Mit dem Nachweis wäre es notwendig gewesen, dass Immobilienmakler vor Erteilung einer Gewerbeerlaubnis ein Mindestmaß an Sachkunde hätten belegen müssen. Viele Makler sahen im Sachkundenachweis zudem eine Möglichkeit, ihren Ruf zu verbessern, wodurch die Pläne durchaus begrüßt wurden. Dies hätte den Kunden die Möglichkeit gegeben, leichter seriöse & kompetente Immobilienmakler zu erkennen.  Bereits zwei Jahre nach dem Gesetzesentwurf zum geplanten Sachkundenachweis wird dieser nun doch nicht eingeführt, sondern im „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“, wie es offiziell bezeichnet wird, durch eine Fortbildungspflicht für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter ersetzt. Regelmäßige Weiterbildungen sollen es laut Gesetzesbegründung ermöglichen, eine entsprechende und jeweils aktuelle Sachkenntnis sicherzustellen.

 

Die wichtigsten Änderungen zur Fortbildungspflicht im Detail:

  • Mindestens 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren.
  • Nachweis gegenüber Erlaubnisbehörde verpflichtend.
  • Informationspflicht der Fortbildung gegenüber Verbrauchern
  • Bei vorhandener Aus- oder Fortbildung, beispielsweise Immobilienfachwirt oder Immobilienkaufmann, wird ein Nachweis erst nach drei Jahren der Tätigkeitsaufnahme fällig.

Die Fortbildungspflicht erstreckt sich nicht nur auf den gewerbetreibenden Makler oder Verwalter, sondern ebenso auf jene Personen, die bei Ausübung der Tätigkeit unmittelbar mitwirken. Eine Alte-Hasen-Regelung, wie sie zum ursprünglich geplanten Sachkundenachweis gefordert wurde, soll es hingegen nicht geben. Somit müssen die regelmäßigen Fortbildungen unabhängig von der persönlichen Berufserfahrung absolviert und nachgewiesen werden. Wer gegen die gesetzlichen Regelungen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

 

Erstmals Zulassungspflicht für Immobilienverwalter

Anders als für Immobilienmakler bestand für Immobilienverwalter bis dato noch keine Zulassungspflicht. Diese wird mit den aktualisierten Berufszulassungsregelungen nun erstmals auch für diese Berufsgruppe gelten. Zuvor war es lediglich notwendig, die Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Die Erlaubnispflicht gilt für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und somit für WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum. Die neuen Regelungen sollen eine sachgemäße Verwaltung der Wohnobjekte sicherstellen, denn damit die Gewerbeerlaubnis wird nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Zu diesen Bedingungen zählt, dass der Verwalter Nachweise über seine Zuverlässigkeit erbringen muss, unter anderem durch eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung und geordneten Vermögensverhältnissen.

 

Gesetz tritt frühestens Mitte 2018 in Kraft

Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Nach dem erfolgten Beschluss im Bundestag wird das Gesetz noch den Bundestag durchlaufen müssen, bis es verkündet werden kann. Damit ist mit Inkrafttreten des Gesetzes frühestens ab dem 1. Juli 2018 zu rechnen. Allerdings wird bereits berufstätigen Immobilienverwaltern mit Inkrafttreten nochmals eine Frist von sechs Monaten eingeräumt, in der sie die Erlaubnis gemäß Gewerbeordnung erlangen können.

 

Sachkundenachweis wird immer noch gefordert

Mit Einführung der Fortbildungspflicht ist es somit erforderlich, sich fortlaufend weiterzubilden. Aber selbst wenn die Pläne zur Einführung des Sachkundenachweises zunächst nicht verwirklicht wurden, sind sie dennoch zumindest zukünftig betrachtet noch nicht ganz vom Tisch. Denn insbesondere einige Verbände fordern immer noch die Einführung des Sachkundenachweises. So bleibt abzuwarten, ob ein Sachkundenachweis in der kommenden Legislaturperiode folgen wird.

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