Sturmschäden: Was müssen Eigentümer beachten?

Schadenersatz nach Sturmschäden - So gehen Sie vor

Stürme und Orkane sind beeindruckende Naturereignisse. Doch darüber hinaus hinterlassen sie ihre Spuren und richten regelmäßig Schäden in nicht unerheblichem Ausmaß an. Einige Sturmschäden ersetzt die Versicherung. Doch dabei sind einige Details zu beachten, denn nicht alles lässt sich über den Versicherer regulieren.

Nicht nur die Wohngebäudeversicherung reguliert Sturmschäden

Ein Sturm kann verheerende Schäden am Eigentum anrichten: Abgedeckte Dächer, verwüstete Gärten oder gar Schäden an der Gebäudesubstanz durch entwurzelte Bäume. Zugleich ist es möglich, dass durch einen umgestürzten Baum im eigenen Garten oder herunter fliegende Dachziegel das Eigentum anderer beschädigt wird. In diesen und anderen Fällen ist es möglich, die Schäden durch den Versicherer ersetzt zu bekommen.

Je nach Schadensart kommen dafür andere Versicherungen in Frage:

  • die Wohngebäudeversicherung
  • die Elementarschadenversicherung
  • die Hausratsversicherung
  • die Teilkaskoversicherung

Wichtige Versicherungen bei Sturmschäden

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Sturmschäden am Wohngebäude auf. Aber erst dann, wenn diese durch einen Sturm ab Windstärke 8 entstanden sind. Das ist für die Versicherungen die Voraussetzung dafür, dass die Schäden tatsächlich durch den Sturm hervorgerufen werden konnten. Der Versicherte muss das im Zweifel darlegen. Je nach Sturmereignis reicht diesem aber oftmals die öffentliche Berichterstattung aus. Bei flächendeckenden Naturereignissen ist somit häufig kein separater Nachweis über das Vorliegen des Windes dieser Stärke zu erbringen. Das traft beispielsweise auf Gegenden in Deutschland zu, in denen beispielsweise das Sturmtief Sabine im Jahre 2020, der Orkan Friederike im Jahre 2018 oder das Sturmtief Kyrill im Jahre 2007 gewütet hatte.

Wurden die Schäden hingegen durch Starkregen oder Überschwemmungen verursacht, ist der Schutz der Wohngebäudeversicherung nicht ausreichend. Diese zahlt nur bei Wasserschäden durch Leitungswasser. Dazu bedarf es einer separaten bzw. einer ergänzenden Absicherung durch eine spezielle Elementarschadenversicherung. Diese kommt beispielsweise für Schäden auf, die entstanden sind durch:

  • Starke Niederschläge
  • Überschwemmungen
  • Rückstauendes Wasser
  • Erdbeben und Erdrutsche
  • Schneedruck und Lawinen
  • Vulkanausbrüche

Die Kosten für Reparaturen, Trockenlegungen, Sanierungen oder je nach Schadensart einem Abriss und dem Neubau des Wohngebäudes, Schäden im Haus sowie an Nebengebäuden sind über die Versicherung abgedeckt. Ebenso ist es möglich, im Versicherungsumfang Mietausfälle oder die Unterbringung in einer vorübergehenden Unterkunft bei Unbewohnbarkeit mit abzusichern.

Schäden an Möbeln übernimmt die Hausratversicherung

Sturmschäden betreffen nicht immer nur die Außenanlagen. In einigen Fällen wurden Möbel und andere Gegenstände beschädigt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das Dach abgedeckt wurde oder ein Fenster durch herumfliegende Gegenstände zu Bruch ging. Für die Inneneinrichtung kommt die Hausratversicherung auf. Allerdings übernimmt diese den Schaden nicht, wenn der Bewohner fahrlässig gehandelt hat und beispielsweise während des Sturms die Türen oder Fenster offen gelassen hat.

Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Sturmschäden an Fahrzeugen

Durch Sturmereignisse werden regelmäßig Fahrzeuge beschädigt. Ein umgestürzter Baum kann schnell einen Totalschaden am Fahrzeug verursachen. Aber auch leichtere Schadensarten sind durch umherfliegende Gegenstände möglich und werden den Versicherern regelmäßig gemeldet. In diesen Fällen kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Sie übernimmt Schäden durch Elementarereignisse wie Sturm oder Hagel und springt zusätzlich unter anderem bei Totalschaden oder Diebstahl ein.

Bei Sturm die Verkehrssicherungspflicht beachten

Eigentümer:innen müssen nach einem Sturm darauf achten, dass kein Dritter durch blockierte Wege zu Schaden kommt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Äste von Bäumen auf dem Gehweg liegen. Wird ein Passant infolgedessen verletzt, kann er im Zweifel Schadenersatz vom Eigentümer:innen verlangen. Es ist allerdings möglich, die Pflicht an die Hausverwaltung oder die Mieter:innen zu übertragen. Dazu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung über die Räumpflicht, beispielsweise im Mietvertrag.

Nach einem Sturm sind das Gebäude und das umliegende Gelände genau zu prüfen. Geht beispielsweise von einem beschädigten Baum oder lockeren Dachschindeln eine Gefahr aus, muss diese beseitigt werden.

Versicherer umgehend über Schäden informieren

Der Versicherer sollte umgehend über die entstandenen Sturmschäden informiert werden. Erst nach Absprache ist im Anschluss eine Handwerker:in mit der Beseitigung der Schäden zu beauftragen. Damit lassen sich Komplikationen mit der Regulierung vermeiden. Denn in einigen Fällen möchten sich Gutachter vor Ort ein Bild vom Schaden machen. Das ist insbesondere bei hohen Schadenssummen der Fall. Zudem kann es hilfreich sein, die Schäden durch Fotos und Videos genau zu dokumentieren. Die Aufnahme aus verschiedenen Perspektiven erleichtert eine Begutachtung.

Eine detaillierte Aufstellung sämtlicher beschädigter Gegenstände ist ebenso erforderlich. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Versicherte dafür Sorge tragen muss, dass der Schaden nicht unnötig vergrößert wird. Bei einem abgedeckten Dach sollte er direkt den Versicherer kontaktieren und das Dach zum Beispiel mit einer Plane abdecken. Damit wird verhindert, das Regenfälle und andere Wetterereignisse das Gebäude und die Einrichtung weiter beschädigen.

Fazit

Sturmschäden lassen sich in den meisten Fällen nicht verhindern. Nach dem Sturm sollten Versicherte schnell handeln und sich mit dem Versicherer in Verbindung setzten. Dieser übernimmt den Schaden je nach Vertrag und vereinbarten Bedingungen. Mitunter ist eine Selbstbeteiligung zu beachten, die beispielsweise in der Teilkaskoversicherung üblich ist. Darüber hinaus müssen Eigentümer stets dafür sorgen, dass durch die Schäden am Gebäude und dem Umfeld keine Personen zu Schaden kommen. Deshalb ist es wichtig, direkt nach einem Sturmereignis alles zu überprüfen, Schäden genau zu dokumentieren und Gefahren von anderen abzuwenden.

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