Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter als Gesetz
Lange Zeit mussten Immobilienmakler und -Verwalter keinen Qualifikationsnachweis erbringen. In der Zukunft soll ein Fach- und Sachkundenachweis die fachliche Qualifikation belegen können. Dies soll in erster Linie dem Verbraucherschutz dienen. Per Gesetz soll laut einem Entwurf eine Berufszulassungsregelung dafür sorgen, dass Immobilienverwalter und -Makler nur noch in ihren Berufen arbeiten dürfen, wenn sie einen Nachweis darüber erbringen können, dass sie fachlich auch tatsächlich dazu geeignet sind.
Viele Immobilienverbände unterstützen die Pläne des Gesetzgebers. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen. Immerhin ist bekannt, dass sich insbesondere Immobilienmakler in dieser Branche gegen eine große Konkurrenz behaupten müssen. Durch das Internet ist es heutzutage einfach, sich nach den Qualifikationen zu erkundigen. Dementsprechend setzen auch jetzt schon viele der Selbstständigen in dieser Branche auf eine hohe Qualität, um sich von der Konkurrenz absetzen zu können. Als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung wird deshalb auch eine freiwillige Zertifizierung gefordert.
Was sieht der Sachkundenachweis vor?
Festgeschrieben werden sollen die Zulassungsvoraussetzungen für die Berufe der Immobilienverwalter und -Makler in der Gewerbeordnung im Paragraph 34 c. Bisher sah der Gesetzgeber für Immobilienmakler nur eine Gewerbeerlaubnis vor, für Verwalter jedoch bisher nicht. Die Erlaubnis wurde nur vergeben, wenn einige Kriterien der persönlichen Zuverlässigkeit vorhanden waren. Dazu zählte zum Beispiel, dass der Antragsteller über geordnete Vermögensverhältnisse verfügt und nicht vorbestraft ist. Eine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre hätte bereits im Vorfeld zu einer Ablehnung des Antrages zur Gewerbeerlaubnis geführt. Mit dem neuen Gesetzesentwurf sollen diese Regelungen nun um den Sachkundenachweis erweitert werden. Dies betrifft selbstständige Immobilienmakler und -Verwalter. Zudem müssen Selbstständige zur Ausübung der Tätigkeit eine Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen.
Ein Fach- und Sachkundenachweis kann erbracht werden, indem eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt wird. Bei dieser Prüfung werden fachliche und rechtliche Themen abgefragt. Dabei sollen zum Beispiel Themen wie das Eigentumsrecht genauso wie bautechnische Grundkenntnisse behandelt werden. Aber auch in Bereichen wie beispielsweise Verkehrssicherungspflichten oder die Überwachung von Modernisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten sollen sich Immobilienverwalter in der Zukunft nachweislich auskennen können.
Wer bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Immobilienkaufmann/-frau bzw. als Immobilienfachwirt/-wirtin verfügt, muss wohl keinen zusätzlichen Sachkundenachweis mehr erbringen. Denn die Qualifikation wird mit den zu prüfenden Themen gleichzusetzen sein. Zugleich wurde die Berufsausbildung Immobilienkaufmann/-frau bereits im Vorfeld vom IVD als ein Mindeststandard vorgeschlagen. Somit ist die Forderung nach Qualifikation in dieser Branche nichts Neues, die Umsetzung durch den Gesetzgeber jedoch schon. Allerdings bezieht sich der Gesetzgeber mit dem Gesetzesentwurf lediglich auf Immobilienmakler und -verwalter von Wohneigentum. Verwalter von Mieteigentum werden somit zunächst von der Regelung ausgenommen, genauso wie langjährig Tätige in dieser Branche. Wer beispielsweise mindestens sechs Jahre lang als Verwalter oder Makler tätig ist und die vorhandene Kompetenz anhand von Unterlagen belegen kann, muss keine zusätzliche Prüfung ablegen.
Vorteile des Sachkundenachweises
Durch die gesetzlichen Änderungen können sich Kunden in der Zukunft darauf verlassen, dass in Deutschland tätige Makler und Verwalter über eine gewisse Sachkunde verfügen. Sie müssen somit nicht mehr selbsttätig prüfen, ob überhaupt Qualifikationen der zu beauftragenden Immobilienverwalter oder -Makler vorhanden sind. Dies lässt sich durch einen Laien ohnehin schwer beurteilen. Und das eine Mindestmaß an Sachkenntnis wichtig ist, lässt sich daran erkennen, dass beispielsweise Wohnungseigentümern durch Fehler in der Immobilienverwaltung hohe finanzielle Schäden entstehen können.
Aber auch beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist es hilfreich, sich für einen qualifizierten Makler zu entscheiden. Dies kann für einen erfolgreichen Abschluss sorgen und gegebenenfalls sogar dazu führen, dass die bestmöglichen Konditionen erlangt werden können. Allerdings sagt ein Sachkundenachweis nur etwas über die fachliche Qualifikation aus und kann nicht belegen, wie erfolgreich der Immobilienmakler oder -verwalter letztendlich ist. Somit sollten weitere Faktoren wie etwa Bewertungen, Empfehlungen oder auch die Frage nach stetigen Weiterbildungen weiterhin Berücksichtigung finden.
Zu den weiteren Vorteilen des Sachkundenachweises zählt zudem, dass sich die gesetzlichen Regelungen positiv auf den Ruf der Makler und Verwalter auswirken können. Durch die bisherigen Regelungen konnten sie ohne Schulden und ohne Eintrag im Führungszeugnis eine Gewerbeerlaubnis erlangen, ohne dass die fachliche Qualifikation berücksichtigt wurde. „Schwarze Schafe“ und selbst Laien konnten dadurch ohne große Hindernisse am Markt tätig werden, was auch den Ruf anderer, qualifizierter Makler nicht selten in Mitleidenschaft zog.