Die Mieterselbstauskunft
Die Mieterselbstauskunft ist für den Vermieter ein wichtiges Mittel, vor Abschluss eines Mietvertrages die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Mietinteressenten zu überprüfen.
Leider kann man mit der unterschriebenen Selbstauskunft zwar nicht sicher sein, dass die abgefragten Angaben richtig und wahrheitsgemäß beantwortet wurden, allerdings hat man auf Grund der Angaben wie zum Beispiel Name des Arbeitgebers und Anschrift der letzten Wohnung zusätzliche Möglichkeiten, den Ausführungen des Mietinteressenten (bei Bedarf) nachzugehen.
Wenn die Angaben des Mietinteressenten zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen falsch sein sollten, hat der Vermieter weiterhin die Möglichkeit, seinen Mieter fristlos zu kündigen.
Info: Privates des/der Mietinteressenten haben in der Selbstauskunft nichts zu suchen und müssen auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Der Vermieter kann also den Interessenten/die Interessentin nicht dafür belangen, wenn zum Beispiel Fragen zu bestehenden Schwangerschaften, Krankheiten oder Kochgewohnheiten nicht der Wahrheit entsprechend beantwortet wurden.
Gut zu wissen: Die Gerichte entscheiden in diesen Punkten zu Gunsten des Mieters.